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2. Das Urteil als bestimmter Begriff Bei jedem Begriff ist immer schon seine Bedeutung, das Wort mit seinen inhaltlichen Bestimmungen, mitgedacht. Bedeutungen werden in Form des Urteils ausgesprochen, wenn es um Wesensbegriffe geht. Beispiel: Der Mensch ist ein Lebewesen. Logische Form: Subjekt Kopula Prädikat Eine besondere Urteilsform ist die Kurzdefinition: Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Lebewesen. das zu definierende spezifische nächst höhere Subjekt Differenz Gattung
Definition des Urteils:
Ein Urteil ist die Verbindung von zwei oder mehr Vorstellungen zu der Einheit eines Begriffs.
Das Urteil ist vom Satz unterschieden, der lediglich eine Aussage ist, die nicht die Einheit eines Begriffes wiedergibt, sondern eine zufällige Zusammenstellung von Termini, z. B.: "Cäsar überschritt den Rubikon". Dagegen ist die Aussage: "Eine Art der politischen Herrschaft ist die von Caesar", ein Urteil, weil hier eine Wesensbestimmung in seiner Einzelheit wiedergegeben wird.
Einteilung der Urteile: Da wir unsere Gedanken nur in der Sprache ausdrücken können, d.h. in Form von Urteilen (und Sätzen), ist die Einteilung der Urteile formal sehr wichtig. Sie gibt die Art des Denkens an, das zugrunde liegt. Qualität In Bezug auf die Kopula ergibt sich die Qualität der Urteile: bejahend, verneinend, unendlich. bejahendes Urteil: Eisen ist ein Metall. verneinendes Urteil: Einsen ist nicht ein Edelmetall. unendliches Urteil: Eisen ist ein Nicht-Baum. Beim unendlichen Urteil haben Subjekt und Prädikat keinen nahe liegenden gemeinsamen Gattungs- bzw. Oberbegriff; die Verneinung gehört logisch zum Prädikat und nicht zur Kopula. Unendliche Urteile sind gewöhnlich nichtssagend. Interpretiert z.B. jemand ein Gedicht und sagt, was alles nicht drinsteht, dann fällt er ein unendliches Urteil, d.h. er interpretiert gar nicht.
Quantität In Bezug auf das Subjekt ergibt sich die Quantität der Urteile: allgemein, besonders (partikular), einzeln.
allgemeines Urteil: Alle Menschen (der Mensch) sind sterblich.
besonderes Urteil: Einige Körper sind leichter als Wasser.
einzelnes Urteil: Sokrates war ein Philosoph.
Relation In Bezug auf den Zusammenhang von Subjekt und Prädikat ergibt sich die Relation der Urteile: kategorisch, hypothetisch, disjunktiv.
kategorisches Urteil: Der Mensch ist ein politisches (unbedingt gewiss) Lebewesen.
hypothetisches Urteil: Wenn abgerüstet wird, dann wird (steht unter einer Bedingung) der Frieden sicherer. . disjunktives Urteil: Das Volk ist entweder aufgeklärt oder nicht aufgeklärt. (unterscheidendes Urteil)
Modalität In Bezug auf unser sonstiges Wissen ergibt sich die Modalität der Urteile: problematisch, assertorisch, apodiktisch.
problematisches Urteil: Demonstrationen werden den Frieden sichern. (Urteil der Möglichkeit)
assertorisches Urteil: Das Gymnasium hat ein rotes Dach. (empirisches Urteil)
apodiktisches Urteil: Die Realität außerhalb unseres Bewusstseins muss existieren. (notwendig gewiss/Gesetzesurteil)
Jedes Urteil kann nach Qualität, Quantität, Relation und Modalität bestimmt werden. Es gilt die Regel: Ein bejahendes, allgemeines, kategorisches und apodiktisches Urteil ist logisch stärker als das jeweils andere Urteil. So ist Massen ziehen sich an. (bejahend, allgemein, kategorisch, apodiktisch) stärker als Hasso ist weder ein Mensch noch eine Hund. (verneinend, einzeln, disjunktiv, assertorisch) Alle sinnvollen Aussagen haben die Gestalt von Urteilen oder Sätzen. Das Urteil ist die Gestalt der Wahrheit. Dies wird klar, wenn man den mythologischen Begriff der Chimäre (Seeungeheuer der Antike) betrachtet: Als bloßes Wort ist er weder wahr noch falsch, erst wenn wir ihn in einem Urteil aussprechen, kann man entscheiden, ob er wahr oder falsch ist: Chimären sind lebende Seeungeheuer im Meer. (falsch) Chimären sind Fabelwesen der antiken Mythologie. (wahr) Die bloße Aneinanderreihung von Wörtern ergibt noch keinen Sinn. Auch ist die Summe von einzelnen Wörtern nicht das Gleiche wie die Verbindung von Wörtern in Urteilen oder Sätzen. Deshalb fängt eine sinnvolle Kommunikation erst mit den Urteilen und Sätzen an. Urteile, wenn sie für andere einsehbar sein sollen, müssen begründet werden. Die Begründung eines Urteils aus einem oder mehreren anderen Urteilen ist der Schluss.
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